Der Ausbau der Leitungs- und Ladeinfrastruktur für die Elektromobilität im Gebäudebereich soll durch ein neues Gesetz beschleunigt werden. Für Investoren und Selbstnutzer kann das teuer werden, ohne dass ein direkter Nutzen daraus entsteht, kritisiert Mike Ruppelt, Geschäftsführer der G. Büter Bauunternehmen GmbH (Büter Bau).
Der Gesetzgeber macht beim Ausbau der Elektromobilität in Deutschland ernst. Ein aktuelles Beispiel ist das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG). Es setzt eine Vorgabe aus der EU-Gebäuderichtlinie zum Aufbau von Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität in Gebäuden um und hat zum Ziel, den Ausbau der Leitungs- und Ladeinfrastruktur für die Elektromobilität im Gebäudebereich zu beschleunigen und andererseits die Bezahlbarkeit des Bauens und Wohnens zu wahren.
Im Kern geht es darum, dass beim Neubau von Wohngebäuden mit mehr als fünf Stellplätzen künftig jeder Stellplatz und beim Neubau von Nichtwohngebäuden mit mehr als sechs Stellplätzen jeder dritte Stellplatz mit Leerrohren für die Elektroverkabelung auszustatten ist. „Zusätzlich ist in Nichtwohngebäuden mindestens ein Ladepunkt zu errichten. Bei einer größeren Renovierung von bestehenden Wohngebäuden mit mehr als zehn Stellplätzen müssen künftig alle Stellplätze mit Schutzrohren für Elektrokabel ausgestattet werden. Bei einer größeren Renovierung bestehender Nichtwohngebäude mit mehr als zehn Stellplätzen muss jeder fünfte Stellplatz mit Schutzrohren für Elektrokabel ausgestattet und zusätzlich mindestens ein Ladepunkt errichtet werden“, heißt es beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Zudem ist nach dem 1. Januar 2025 jedes Nichtwohngebäude mit mehr als zwanzig Stellplätzen zudem mit mindestens einem Ladepunkt auszustatten.
Mike Ruppelt, Geschäftsführer des auf Projektentwicklung und Revitalisierung spezialisierten G. Büter Bauunternehmen (Büter Bau) aus Ringe in der niedersächsischen Grafschaft Bentheim, betrachtet diese Vorgabe durchaus kritisch. „Schließlich bedeutet das, dass wir ab jetzt für sämtliche vorhandenen Stellplätze eine Leerverrohrung für die Installation einer Leistungsinfrastruktur plus erforderlichen Raum für Zählerplatz, Lademanagement und Leitungsschutz vorhalten müssen. Das erhöht die Kosten in der Bauphase maßgeblich und kommt auch dann zum Tragen, wenn die E-Mobilität für die späteren Bewohner völlig irrelevant ist, beispielsweise bei altersgerechten Wohnungen.“ Für Investoren und Selbstnutzer könne das teuer werden, ohne dass ein direkter Nutzen daraus entstehe.
„Das Gleiche gilt für Nichtwohngebäude. Dadurch muss jeder Bauherr einer gewerblichen Immobilie sich diesen Vorgaben unterwerfen. Das erhöht die Komplexität und Anforderungen. Es ist also wichtig, die Regelungen zu kennen und frühzeitig in die Planung einzubauen. Die Schaffung einer E-Infrastruktur ist keine Kleinigkeit“, betont Mike Ruppelt. Bei der privaten und gewerblichen Mischnutzung wird übrigens jeder Gebäudeteil für sich bewertet und entsprechend den Vorgaben ausgestattet.
Ausnahmen seien es für Nichtwohngebäude vorgesehen, die sich im Eigentum von kleinen und mittelständischen Unternehmen befänden und überwiegend von ihnen selbst genutzt würden, und für Bestandsgebäude, wenn die Kosten für die Lade- und Leitungsinfrastruktur sieben Prozent der Gesamtkosten einer größeren Renovierung überschreiten. Apropos Renovierung: „Wenn mehr als 25 Prozent der Gebäudeoberfläche modernisiert werden, müssen die Regelungen Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz zwingend Anwendung finden. In der Praxis ist das problematisch, denn die Gebäudeoberfläche ist in der Architektur kein festgelegtes beziehungsweise definiertes Maß, sodass es bei Planungen zu Diskussionen um diesen Punkt kommen kann“, erklärt Mike Ruppelt.
Zwar ist der Diplom-Ingenieur im Sinne der Nachhaltigkeit ein Verfechter der Mobilitätswende, und Büter Bau setzt als Bauunternehmen und Projektentwickelt dezidiert auf nachhaltiges Wirtschaften und eine ressourcenschonende, kreislauforientierte Materialverwendung. „Das Gesetz geht aus unserer Sicht aber insofern zu weit, als dass es die Daumenschrauben für Bauherren und Investoren eng anlegt und Vorgaben schafft, die zwingend zu mehr Kosten und Aufwand führen, aber die E-Mobilität höchstens indirekt fördern. Der Ausbau der Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität ist wichtig und richtig. Besser wäre es daher, diese im öffentlichen Raum zu optimieren und nicht private und gewerbliche Bauherren zu zwingen, Ladepunkte vorzuhalten, die möglicherweise niemand nutzen wird.“
Mike Ruppelt weist zudem auf einen Aspekt hin, der seines Erachtens in der öffentlichen Diskussion nach wie vor zu kurz komme. Dabei geht es um die elektrische Infrastruktur der Städte und Gemeinden. „Diese ist sehr häufig für den Ausbau der Elektromobilität völlig unbrauchbar. Wenn die Infrastruktur durch das GEIG in den Wohnanlagen gefördert wird und die Bewohner dann die Mobilität ausbauen und nutzen wollen, scheitert es an der nicht vorhandenen Infrastruktur in der Versorgung der Grundstücke.“
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